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Schutzstufen des Datenschutzes
A

frei zugängliche Daten, in die Einsicht gewährt wird, ohne dass der Einsicht nehmende ein berechtigtes Interesse geltend machen muss, zum Beispiel Adressbücher, Mitgliederverzeichnisse, Benutzerkataloge in Bibliotheken

B

personenbezogene Daten, deren Missbrauch zwar keine besondere Beeinträchtigung erwarten lässt, deren Kenntnisnahme jedoch an ein berechtigtes Interesse des Einsicht nehmenden gebunden ist, zum Beispiel beschränkt zugängliche öffentliche Dateien, Verteiler für Unterlagen

C

personenbezogene Daten, deren Missbrauch den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen kann (Ansehen), zum Beispiel Einkommen, Sozialleistungen, Grundsteuer, Ordnungswidrigkeiten.

D

personenbezogene Daten, deren Missbrauch die gesellschaftliche Stellung oder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann (Existenz), zum Beispiel Unterbringung in Anstalten, Straffälligkeit, Ordnungswidrigkeiten schwerwiegender Art, dienstliche Beurteilungen, psychologisch-medizinische Untersuchungsergebnisse, Schulden, Pfändungen, Konkurse
HÖCHSTE SCHUTZSTUFE, DIE EIN PRIVATWIRTSCHAFTLICHES UNTERNEHMEN LEISTEN DARF !

E

Daten, deren Missbrauch Gesundheit, Leben oder Freiheit des Betroffenen beeinträchtigen kann, zum Beispiel Daten über Personen, die mögliche Opfer einer strafbaren Handlung sein können.
DIESE SCHUTZSTUFE WIRD VON PRIVATWIRTSCHAFTLICHEN UNTERNEHMEN NICHT ERFÜLLT !

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